Katastervermessung
Grenzfeststellung (Zerlegung)
Wollen Sie aus einem vorhandenen Grundstück ein Baugrundstück abteilen oder einen Teil eines Grundstücks
verkaufen oder veräußern, setzt dies für die Eintragung der Rechtsänderung in das
Grundbuch eine Teilungsvermessung voraus. Die Festlegung der neuen Grenzen erfolgt entsprechend den planerischen und
vertraglichen Vorgaben in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber. Die neu entstandenen Grenzpunkte werden in der
Örtlichkeit mit Grenzmarken abgemarkt und bei einem Grenztermin dem Eigentümer und auch allen weiteren Beteiligten,
wie Grenznachbarn, angezeigt. Das Ergebnis der Teilung ist ein Veränderungsnachweis, der von uns mit weiteren
Vermessungsschriften beim zuständigen Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht wird.
Nach der Übernahme und der Eintragung des Veränderungsnachweises in das Grundbuch durch den Notar, erlangen die
neuen Eigentumsverhältnisse ihre Gültigkeit. Wir beraten Sie gern bei der Festlegung des neuen Grenzverlaufs
hinsichtlich der zu beachtenden bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen. Den Antrag zur Katastervermessung
finden Sie
HIER
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Grenzwiederherstellung
Eine Grenzwiederherstellung ist eine Grenzanzeige mit rechtlicher Wirkung. In diesem Fall werden die Grundstücksgrenzen
nach örtlicher Untersuchung dauerhaft durch Grenzsteine, Bolzen und dergleichen vermarkt. Zwecks Vorweisung dieser Grenzen
findet vor Ort ein Grenztermin statt, zu dem neben dem Eigentümer auch alle weiteren Beteiligten, wie Grenznachbarn, geladen
werden. Zu diesem Termin wird das Ergebnis der Grenzwiederherstellung sowie die Abmarkungen der Grundstücksgrenzen gezeigt
und eine Grenzniederschrift aufgenommen. Die Ergebnisse der Katastervermessung wird den Eigentümern schriftlich
bekannt gegeben. Den Antrag zur Katastervermessung finden Sie
HIER
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Gebäudeaufnahmen gemäß §6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Vom Gesetz her, sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet bei einem Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen der
Ausmaße des Gebäudes eine Gebäudeaufmessung durch einen ÖbVI zu veranlassen. Falls eines oder mehrerer
Ihrer Gebäude noch nicht in der Liegenschaftskarte enthalten sind oder sie ggf. von amtlicher Seite aufgefordert
wurden es einmessen zu lassen führen wir diese Aufgaben für Sie gern durch und messen Ihren gesamten
Gebäudebestand für einen ordnungsgemäßen Eintrag in die Liegenschaftskarte ein. Den Antrag zur
Katastervermessung finden Sie
HIER
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Vermessung langgestreckter Anlagen
Die Vermessung langgestreckter Anlagen dient zur Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder von
Veränderung(einschließlich Ausbau) an Straßen, Bahnen, Gewässern oder Dämmen mit einer beantragten
Streckenlänge von mehr als 100m. Zu langgestreckten Anlagen gehören sämtliche mit der Anlage im Zusammenhang
stehende Einrichtungen. Wir führen für Sie die amtliche Vermessung für die Einschneidung der langgestreckten
Anlage in das betroffene Grundstücksgebiet durch. Den Antrag zur Katastervermessung finden Sie
HIER
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Verschmelzung von Flurstücken
Ziel der Verschmelzung ist aus mehreren Flurstücken ein neues Flurstück zu bilden. Die dann nicht mehr benötigte
Grenzmarken werden entfernt. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Eintragungen im Grundbuch dem nicht entgegenstehen.
Wir helfen Ihnen gern umfassend beim Schaffen der Voraussetzung für die Verschmelzung. Den Antrag zur Katastervermessung
finden Sie
HIER
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Liegenschaftskarte
Auzug aus der Liegenschaftskarte
Das Liegenschaftskataster ist das öffentliche Register welches die Flurstücke und Gebäude landesweit nachweist. Es dient insbesondere der Sicherung des
Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
Wir als Teil der unteren Vermessungsbehörden und der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen können Ihnen aus der Liegenschaftskarte einen amtlichen
Auszug erstellen.
Die Daten über die Flurstücke können sowohl in digitaler als auch in analoger Form erbracht werden.
Möchten Sie einen Auszug Ihrer(s) Flurstücke(s) erhalten, dann setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung.
Entwurfsvermessung
Lageplan zum Bauantrag gemäß §9 DVOSächsBO
Der Lageplan zum Bauantrag ist einer der wichtigsten Grundlagen im Baugenehmigungsverfahren. Die Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) schreibt vor, dass der Lageplan bei
schwierigen Grundstücks-, Gebäude- oder Grenzverhältnissen von besonderen Sachverständigen angefertigt werden muss.
Solche schwierige Grenzverhältnisse liegen immer dann vor, wenn z.B. die Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück
oder auf bzw. in die Nähe der Grundstücksgrenze fallen. Bei immer kleiner werdenden Baugrundstücken und bei einer möglichst
effektiven Grundstücksausnutzung kommen diese Fälle immer häufiger vor.
Wir beraten Sie gern und erstellen für Ihre Bauvorlagen den Lageplan zum Bauantrag, einschließlich der Formulare für den
schriftlichen Teil.
Absteckungsunterlagen und Absteckung für den Entwurf
Das Leistungsbild der Entwurfsvermessung umfasst die terrestrischen und satellitengestützte Vermessungsleistung für die Planung und
den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrslagen. Für ein Erörterungsverfahren übertragen wir gern Ihre Planungsobjekte
mit der Projektgeometrie in die Örtlichkeit.
Gern stehen wir Ihnen für Anfragen und Beratung zur Verfügung und erstellen Ihnen
schnellstmöglich eine Kostenschätzung für Ihr Vorhaben.
Bauvermessung
Absteckung für die Bauausführung
Wir übertragen Ihnen gern ausgewählte Punkte oder Achsen eines projektierten Gebäudes oder anderer Bauvorhaben in die Örtlichkeit.
Je nach Anforderung des Baubetriebes übertragen wir Ihnen gern bei der Absteckung die Hauptpunkte direkt oder die Hauptachsen auf
ein vorab errichtetes Schnurgerüst.
Absteckbescheinigung
Bei einer Feinabsteckung werden die Eckpunkte eines Gebäudes direkt markiert was entweder durch die Absteckung der Achsen auf ein vorhandenes
Schnurgerüst oder direkt in den Erdboden geschehen kann. Nach der Durchführung der Feinabsteckung erhalten Sie neben der Feinabsteckungsskizze
die vom Amt benötigte Absteckbescheinigung.
Mengenermittlung als Grundlage für die Abrechnung
Die Mengenermittlung hat das Ziel, die SOLL-Mengen bzw. IST-Mengen entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) zusammenzustellen
und nachvollziehbar mit strukturierten Berechnungsansätzen (z.B. REB 23.003) zu berechnen.
Die Mengenermittlung zu einer Baumaßnahme wird durch unterschiedliche Anforderungen geprägt, besonders auch im Hinblick der Komplexität, der
anzuwendenden Methoden und Grundlagen, der Exaktheit, der verschiedenen Verantwortlichen.
Gern erstellen wir für Sie eine kundenspezifische Dokumentation.
Deformations- und Setzungsmessung
Eine mögliche Setzung oder Verschiebung eines Gebäudes, einer Brücke, einer Staumauer oder einer Straßentrasse kann durch eine Deformations- oder
Setzungsmessung ermittelt werden. Deformationen entstehen häufig bei Bauwerken, die größeren Belastungsschwankungen unterliegen.
Mit der Hilfe von Messungen über einen längeren Zeitraum können wir für Sie so die Veränderungen an der Baugeometrie genau bestimmt werden. Daraus könnten
mögliche Sanierungs- oder Schutzmaßnahemen abgeleitet werden.
Bestandsaufnahme
Lage- und Höhenplan
Im vermessungstechnischen Lage- und Höhenplan werden die örtlichen Verhältnisse messtechnisch in Lage und Höhe erfasst. Es erfolgt eine Aufmessung
der wesentlichen topografischen Elemente wie zum Beispiel Straßen, Gebäuden, Einfriedungen und Tageszeichen von Leitungssystemen.
Der Umfang der zu erfassenden Details wird je nach Kundenwünschen oder gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Zusätzliche Fremddaten, wie zum Beispiel Leitungen
oder Grundstücksgrenzen aus der automatisierten Liegenschaftskarte können ebenso in diese Pläne eingearbeitet werden.
Gebäudeinnenaufnahme
Die Gebäudeinnenaufnahme ist die Vermessung von Gebäuden als Grundlage zur Planung oder Bestandsaufnahme. Es werden in der Regel Grundrisse, Horizontalschnitte
und Fassadenansichten erstellt.
Die Ergebnisse der Gebäudeinnenaufnahem dienen meist als Grundlage für ein Facility Management oder zur Erstellung für weitere Flächenermittlungsverfahren.
Wohnflächenermittlung
Die Wohnfläche spielt im Rahmen der Vermietung und wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie eine große Rolle. Sie wird zum Beispiel als Grundlage für
den Mietpreis herangezogen. Sie setzt sich nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) aus der Summe der Grundflächen aller Räume zusammen, die zu einer Wohnung gehören.
Mietflächenermittlung
Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) hat die sich im gewerblichen Bereich durchgesetzte „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche
für gewerblichen Raum (MF-G)“ erarbeitet. Sie regelt praxisnah, welche Flächen eines Objekts der Mietfläche und welche nicht der Mietfläche zugeordnet werden.
Die DIN 277 liefert Definitionen für die unterschiedlichen Grundflächenarten und ihre Berechnung. Außerdem werden die unterschiedlichen Nutzungsarten der Räume festgelegt.
Diese dient als die Grundlage für die MF-G.
Gern vermessen wir Ihr Objekt zentimetergenau und als Ergebnis erhalten sie eine maßstäbliche CAD-Zeichnung mit einer computergestützen Flächenberechnung.
Verkaufsflächenermittlung
Besonders in der Rechtsprechung ist die Verkaufsfläche zu einem entscheidenden baurechtlichen Planungsinstrument geworden. Je größer die Verkaufsfläche, desto größer
ist der Stellplatzbedarf und das damit verbundene wohnschädliche Verkehrsaufkommen. Durch Festlegungen in den Bebauungsplänen, wie zum Beispiel der maximal zulässige
Verkaufsflächengröße, Art und Umfang des Warensortiments, lässt sich die Einzelhandelsentwicklung bauplanungsrechtlich steuern.
Wir berechnen für Sie die von Ihnen genutzte Verkaufsfläche aus aktuellen Messungen und erstellen für sie detaillierte CAD-Pläne und Berechnungsübersichten.
Gewässervermessung
Die Hochwasserentwicklung in den letzten Jahren hat den Bereich der Gewässervermessung deutlich vorangetrieben. Wir führen Entwurfsvermessungen von Hochwasserschutzdeichen
und Flüssen sowie führen Profilvermessung, Aufmaß aller Bauwerke, wie Brücken, Wehre, Siele, Sohlschwellen durch. Die ausgewerteten Daten dienen der Vorbereitung von
Hochwasserschutzkonzepten.
Als Ergebnis entstehen Längs- und Querprofile sowie Ansichten von Bauwerken wie zum Beispiel von Brücken, die das Gewässer queren.